Acht Punkte sind acht Punkte und die „Fleppe“ ist weg!
– Verlust des Arbeitsplatzes bei Fahrerlaubnisentziehung ist hinzunehmen. Dem Antragssteller war die Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit sofortiger Wirkung entzogen worden. Der dagegen gerichtete Eilantrag an das VG Koblenz blieb ohne ...