Wegen der Nutzung eines elektronischen Gerätes wurde gegen die Autofahrerin ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt. Verbotswidrig nutze sie das Smartphone während der Fahrt, in dem sie es auf ihren rechten Oberschenkel abgelegt hatte und dabei die Wahlwiederholung mit einem Finger aktivierte. Das „Halten“ sei auch dann gegeben, wenn ein Gerät durch Hilfe menschlicher Muskulatur in seiner Position bleibt.

Ablegen des Mobiltelefons auf den Oberschenkel stellt nach §23 Abs. 1a StVO den Tatbestand des „Haltens“ dar

Wegen der Nutzung eines elektronischen Gerätes wurde gegen die Autofahrerin ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt. Verbotswidrig nutze sie das Smartphone während der Fahrt, in dem sie es auf ihren rechten Oberschenkel abgelegt hatte und dabei die Wahlwiederholung mit einem Finger aktiviert...
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Baustelle sorgt für Reißverschlussverfahren

Wer sich auf einem Einfädelungsstreifen befindet, hat keine Vorfahrt!

Allgemein bekannt sowie berücksichtigt werden sollte, ist das sog. „Reißverschlussverfahren“ im Straßenverkehr. Bei einer Verengung der Fahrbahn aufgrund einer Baustelle, eines Hindernisses oder einer baulichen Veränderung der Fahrspuren sollten sich Verkehrsteilnehmer durch dieses Verfahren...
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Fahrerlaubnisentzug

Fahrerlaubnisentzug innerhalb der Probezeit

Der erstmalige Erwerb der Fahrerlaubnis wird zunächst auf Probe erteilt. Diese Probezeit dauert in der Regel zwei Jahre. Begeht der Inhaber der Fahrerlaubnis innerhalb dieser Probezeit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (jeweils A oder B Verstöße/ Anlage 12 zu §34 Fahrerlaubnis- Verordnung (Fe...
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Vorfahrtsregeln auf öffentlichen Parkplätzen

Wie ist das mit dem „rechts vor links“ auf öffentlichem Parkraum?

Erfahrungsgemäß wird auf öffentlichen Parkplätzen davon ausgegangen, dass dort die Straßenverkehrsordnung gilt. Auf Parkplätzen wie z.B. von Supermärkten findet man zusätzlich das Hinweisschild mit der Aufschrift „hier gilt die StVO“....
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Corona Schutzverordnung Ansammlung von Personen

Stellt der „Austausch von Begrüßungen“ oder die „zufällige gleiche Anwesenheit“ eine Ansammlung im Sinne der Infektionsschutzverordnung dar?

Der Betroffene war -  im konkreten Fall - mit einem Freund auf dem Weg zu einem Geldautomaten. Währenddessen trafen die beiden auf einen Bekannten, der seinerseits auch in Begleitung eines Freundes war. Die vier standen dann ein bis zwei Minuten vor der Bankfiliale und unterhielten sich. Hierbei w...
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