Anwalt für Sexualstrafrecht in Essen
Anwalt für Ordnungswidrigkeiten in Essen:

Unter die Kategorie Ordnungswidrigkeiten fallen Gesetzesverstöße, die im Vergleich zu einer Straftat einen minder schweren Unrechtsgehalt aufweisen. Der Unrechtsgehalt wird am Grad der Bösartigkeit oder kriminellen Energie gemessen. Denken Sie nur einmal an ein teures Blitzerfoto oder Ähnliches. Allerdings umfasst das Feld der Ordnungswidrigkeiten noch vieles mehr, wie zum Beispiel Immissionen, Betäubungsmittel, Schwarzarbeit und weiteres. Als Ihr Fachanwalt für Strafrecht bundesweit berate und betreue ich Sie gerne in allen Belangen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten.

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Darunter fallen Gesetzesverstöße, die im Vergleich zu einer Straftat einen minder schweren Unrechtsgehalt aufweisen. Der Unrechtsgehalt einer Tat misst sich an dem Grad der Bösartigkeit bzw. der kriminellen Energie, die dahintersteht.

Umfasst sind im Gegensatz zu einer Straftat, Verstöße gegen die durch Verwaltungsvorschriften geschaffene öffentliche Ordnung.

Sie wird nicht durch eine Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet, sondern führt in der Regel zur Auferlegung einer Geldbuße durch eine Verwaltungsbehörde.

Zudem bedarf es keines Strafverfahrens. Es kann aber gegebenenfalls zu einem Bußgeldverfahren kommen.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren bei einer Ordnungswidrigkeit ab?

Zu Beginn prüft die befähigte Verwaltungsbehörde, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen worden ist. Falls dies der Fall ist, kann das Verfahren entweder eingestellt werden, es kann ein Verwarngeld verhängt werden oder es ergeht ein Bußgeldbescheid.

Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Daraufhin prüft die zuständige Verwaltungsbehörde, ob der Bußgeldbescheid aufrechterhalten oder zurückgenommen wird. Falls dieser aufrechterhalten wird, werden die Akten der Staatsanwalt übersandt, die diesen erneut prüft. Wenn auch diese Prüfung zum Ergebnis kommt, dass der Bescheid aufrechterhalten werden soll, werden die Akten dem Amtsgericht weitergeleitet. Dieses prüft dann seinerseits die Zulässigkeit des Einspruchs. Gelangt es zu dem Ergebnis, dass dieser zulässig ist und ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist, kommt es zum Hauptverfahren.

Das Hauptverfahren findet grundsätzlich vor dem Amtsgericht statt. Dabei entscheidet das Gericht abschließend darüber, ob der Betroffene wegen der Ordnungswidrigkeit verurteilt oder freigesprochen wird.

Im Anschluss an eine Verurteilung durch das Gericht kann der Betroffene noch das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde einlegen.

Habe ich ein Recht auf Verteidigung im Hauptverfahren?

Als Betroffener hat man das Recht durch einen Verteidiger verteidigt zu werden. Auch hier besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers.

Was sind die möglichen Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit?

Das Verfahren kann eingestellt werden, wenn sachliche Gründe dafür sprechen. 

Zudem kann es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zu einer Verwarnung des Betroffenen kommen, bei der dem Betroffenen sein Fehlverhalten aufgezeigt wird. Es kann auch ein Verwarngeld erhoben werden. Dies liegt zwischen 5,00 – 55,00 €.

Außerdem kann es zu einer Geldbuße kommen. Diese liegt grundsätzlich zwischen 5,00 – 1.000,00 €.

Darüber hinaus können auch sogenannte Nebenfolgen entstehen. Darunter fällt z.B. die Verhängung eines Fahrverbotes.

Was ist unter einem Fahrverbot zu verstehen?

Die allgemeine Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen, jedoch wird der Führerschein des Betroffenen vorübergehend entzogen. So wird der Betroffene für einen bestimmten Zeitraum von der Nutzung seines Fahrzeugs abgehalten.

Gibt es Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen?

Ein Kind unter 14 Jahren kann nicht in die Verantwortung genommen werden.

Bei einem Jugendlichen zwischen 14 – 17 Jahren muss im Einzelfall geprüft werden, ob er das Unrecht der Handlung einsehen konnte. Nur dann ist eine Ahndung seines Verhaltens möglich.

Personen zwischen 18 – 20 Jahren, sog. Heranwachsende, sind im Recht der Ordnungswidrigkeiten wie Erwachsene zu behandeln.  Sie können also nach den allgemeinen Regeln zur Verantwortung gezogen werden.

Was wird mir vorgeworfen?

Straßenverkehrsordnung: z.B. das Fahren mit einer Geschwindigkeit über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit 

Gewerbeordnung: z.B. das Betreiben eines Gewerbes, ohne die erforderliche Genehmigung 

Bundesimmissionsschutzgesetz: z.B. das Errichten einer Anlage ohne Genehmigung

Betäubungsmittelgesetz: z.B. das Ein- oder Ausführen von Betäubungsmitteln ohne Genehmigung

Schwarzarbeitsgesetz: z.B. das Erbringen von Dienst- oder Werkleistungen, ohne den Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes anzuzeigen oder die Beauftragung einer solchen Person zur Vornahme einer solchen Leistung

Mindestlohngesetz: z.B. das Nichtzahlen des gesetzlichen Mindestlohns

Straßen- und Wegegesetz: z.B. das Nutzen einer Straße über den allgemeinen Gebrauch hinaus, ohne dass die erforderliche Genehmigung dafür vorliegt

Abgabenordnung: die nicht vorsätzliche, leichtfertige Begehung einer Steuerhinterziehung 

Ihr Anwalt für Ordnungswidrigkeiten in Essen

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