Anwalt für Sexualstrafrecht in Essen
Anwalt für Sexualstrafrecht in Essen:

Einer der sensibelsten Bereiche des Strafrechts ist das Sexualstrafrechts. Wenn Sie als Beschuldigter in einem solchen Fall angeklagt oder vorgeladen werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der diskreten und seriösen Rechtsberatung und Vertretung. Als Ihr Fachanwalt für Strafrecht und auch Sexualstrafrecht in NRW möchte ich diesbezüglich auf Ihre Interessen eingehen und biete daher z.B. Besprechungstermine nach 18:00 Uhr an. Zudem können Sie gerne zunächst per E-Mail oder telefonisch mit uns in Kontakt treten (bitte entnehmen Sie die Kontaktdaten der Homepage). Darüber hinaus wird Ihr Fall nur durch mich persönlich bearbeitet. Ein hohes Maß an Diskretion ist in unserer Kanzlei selbstverständlich.

Was ist jetzt zu tun?

Sie sollten sich schnellstmöglich um einen rechtlichen Beistand bemühen. Delikte im Bereich vom Sexualstrafrecht sind oftmals mit einem besonderen öffentlichen Interesse und großem Aufsehen verbunden. Um dies möglichst klein zu halten,  kann es gegebenenfalls möglich sein auf eine frühzeitige Einstellung des Verfahrenes hinzuwirken. Wozu ich Sie gerne persönlich berate.

Was wird mir vorgeworfen?

Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung: die Vornahme sexueller Handlungen an einer anderen oder durch eine andere Person gegen oder ohne ihren Willen

Sexueller Missbrauch: sexuelle Handlungen gegenüber Schutzbefohlenen, Kindern und Jugendlichen

Sexuelle Belästigung: die Belästigung einer anderen Person durch sexuell motivierte körperliche Berührungen

Kinderpornografie/Jugendpornographie: das Verbreiten, der Besitz und Erwerb kinderpornografischen oder jugendpornografischen Materials, insbesondere auch im Internet

Bildaufnahmen: gegen oder ohne den Willen der anderen Person

Was sind die besondere Herausforderungen eines Prozesses in diesem Feld?

Das Sexualstrafrecht birgt einige besondere Probleme. 

Zum einen besteht im Hinblick auf Delikte aus dem Bereich des Sexualstrafrechts ein besonderes öffentliches Interesse. Bereits die Beschuldigung eine der oben aufgeführten Taten begangen zu haben, kann zu einer Stigmatisierung des Betroffenen und erheblichen Problemen im persönlichen sowie beruflichen Umfeld führen. Daher ist hier besondere Eile geboten. 

Zum anderen sind oftmals sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen anzutreffen. Das heißt, dass sich die Aussagen des vermeintlichen Opfers und des vermeintlichen Täters widersprechen und sonst keine anderen Personen anwesend waren, die die eine oder die andere Aussage bezeugen können. In diesen Fällen gilt es, die eigene Verteidigungsstrategie darauf abzustimmen.

Des Weiteren wird dieses Feld oftmals durch unterschiedliche kulturelle Einflüsse oder unterschiedliche Wertvorstellungen beeinflusst. Auch hierauf muss ein Augenmerk gelegt werden.

Was ist der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?

Der TOA stellt eine Art der “Wiedergutmachung“ im Strafverfahren dar. Darunter fallen unterschiedliche Möglichkeiten einer Konfliktlösung. Wie z.B. außergerichtliche Gespräche zwischen dem Täter und dem Opfer, die Entschuldigung des Täters oder die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zur Entschädigung.

Der TOA kann für den Täter eine erhebliche Strafmilderung bedeuten. 

Ihr Fachanwalt für Sexualstrafrecht in Essen

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