Seit dem 01.07.26: Verjährungsfrist u.a. bei Verkehrsverstößen von 3 auf 6 Monate verlängert.
Jeder der schon einmal geblitzt wurde kennt das Gefühl: war ich wirklich zu schnell? Galt der Blitz mir? Und dann beginnt das Zittern, ob innerhalb der nächsten drei Monate Post kommt. Diese sog. Verfolgungsverjährungsfrist bei Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Straßenverkehrsverstößen bet...









