Wann wird aus einer körperlichen Auseinandersetzung eine Schlägerei?

Hitlergruß – auch mit dem linken Arm strafbar!

Am Rande eines G7-Treffens in Münster war der Angeklagte mit Demonstranten des linken Spektrums aneinandergeraten. Um diese zu provozieren heftete er sich eine schwarz-weiß-rote Flagge an die Brust, schlug mit der rechten Hand darauf und zeigte mit dem linken Arm zweimal den Hitlergruß.

Vor dem LG Münster hatte der Angeklagte eingeräumt, dass ihm bewusst war, dass der Hitlergruß mittels des rechten Arms strafbar ist. Er habe aus diesem Grund absichtlich den linken Arm gewählt.

Das AG und LG Münster haben den Angeklagten in erster und zweiter Instanz wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteil. Das LG hatte gegen den nicht vorbestraften und im Wesentlichen geständigen Angeklagten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10€ verhängt. Die Revision des Angeklagten wurde vom OLH Hamm als unbegründet Verworfen.

Nach einem Beschluss des OLG Hamm ist auch der mit dem linken Arm ausgeführte Hitlergruß als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar.

Quelle:

  • OLG Hamm Urtl. v. 5.06.2024, Az.: 4 ORs 71/23
  • Vorinstanz: AG Münster Urtl. v. 11.05.2023, Az.: 52 Cs 8/23
  • Vorinstanz: LG Münster Urtl. v. 27.02.2024, Az.: 5 NBs 82/23

Hinweis: Der Artikel stammt vom 11.07.2024. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs– und Strafrecht nicht ersetzen.

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