Folgen eines Arbeitszeitbetruges: Kündigung und Schadensersatz in enormer Höhe (hier über 21.000€)
Arbeitszeitbetrug stellt nicht nur einen Straftatbestand dar, sondern kann auch zur fristlosen Kündigung und zur Verurteilung von Schadensersatzzahlungen an den Arbeitgeber führen.
Ein Fahrkartenkontrolleur viel dem Sicherheitsdienst eines Verkehrsbetriebes damit auf, dass er es mit den Arbeitszeiten wohl nicht so genau nahm. Der Betrieb ging der Sache nach und ließ den Mitarbeiter – in der vertraglichen Arbeitszeit – zur Aufklärung des Sachverhalts von einem Detektiv observieren. Dabei wurde festgestellt, dass er während der von ihm angegebenen Arbeitszeit tatsächlich private Tätigkeiten ausübte. Die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung bestätigte sowohl das Arbeits- als auch das Landesarbeitsgericht Köln. Darüber hinaus wurde der Fahrkartenkontrolleur verurteilt seinem Arbeitgeber die entstandenen Detektivkosten von über 21.000€ zu ersetzen.
Besuche eines Fitness-Studios, eines Friseurs, einer Bäckerei bzw. eines Cafes oder private Fotoshootings stellen i.d.R. keine Arbeitsleistung eines Fahrkartenkontrolleurs dar.
Ausgesprochen lebensnah hat das Arbeitsgericht Köln auch festgestellt, „dass es auszuschließen ist, dass er in der Wohnung seiner Freundin (während der behaupteten Arbeitszeit) Fahrkarten kontrolliert hat“. Auch den Besuch einer Moschee (Begründung: „Teambesprechung“) ließen die Gerichte als Arbeitszeit nicht gelten.
Eine Revision hat das LAG Köln nicht zu gelassen.
Quelle:
- LAG Köln, Urt. v. 11.02.2025, Az.: 7 Sa 635/23
Hinweis: Der Artikel stammt vom 22.09.2025. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs– und Strafrecht nicht ersetzen.