Versuchter Mord durch manipulierte Gasleitung im Haus
Der Angeklagte beabsichtigte aus einer finanziellen Not heraus seine Eltern zu töten. Sein Ziel war es, im Haus seiner Eltern eine Gasexplosion auszulösen, um als Alleinerbe an ihr Vermögen zu gelangen. Dafür löste er im Keller des Elternhauses eine Verschraubung am Gasanschluss, so dass Gas herausströmen konnte. Zeitverzögert sollte das Gas-Luft-Gemisch durch eine von ihm vorbereitete und mit einer Zeitschaltuhr versehene Zündvorrichtung zur Explosion gebracht werden. Mit einem feuchten Handtuch dichtete er zusätzlich den Türspalt ab um zu verhindern, dass das Gas in die oben liegenden Wohnräume entweicht und der Geruch hätte wahrgenommen werden können.
Zu einer Explosion kam es nur deshalb nicht, da sich im Zeitpunkt der Aktivierung der Zeitschaltuhr kein zündfähiges Gas-Luft-Geschmisch in der Zündvorrichtung befand.
Das LG Stade verurteile den Angeklagten wegen versuchten Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in weiterer Tateinheit mit versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten. Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung des Urteils vom BGH hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Quelle:
- BGH, Urtl v. 13.06.2024, Az.: 6 StR 225/24
- Vorinstanz: LG Stade Urtl. v. 19.12.2023, Az.: 300 Ks 115 Js 43229/22 (5/23)
Hinweis: Der Artikel stammt vom 08.07.2024. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs– und Strafrecht nicht ersetzen.