Acht Punkte sind acht Punkte und die „Fleppe“ ist weg!

– Verlust des Arbeitsplatzes bei Fahrerlaubnisentziehung ist hinzunehmen.

Dem Antragssteller war die Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit sofortiger Wirkung entzogen worden. Der dagegen gerichtete Eilantrag an das VG Koblenz blieb ohne Erfolg. Der Antragsteller hatte in dem Verfahren unter anderen vorgetragen, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Verlust seines Arbeitsverhältnisses führen würde. Dieses Argument ließ das Gericht nicht gelten, sondern führte dazu aus: „Negative berufliche Auswirkungen der Entziehung der Fahrerlabunis kommen nicht selten vor und sind vom Gesetzes- und Verordnungsgeber bei der Schaffung der hier einschlägigen Regelungen berücksichtigt und als im Interesse des Schutzes anderer Verkehrsteilnehmer hinzukommende Härten eingestuft worden.“

Quelle:

  • VG Koblenz, Beschl. v. 19.07.2023, Az.: 4 L 577/23

Hinweis: Der Artikel stammt vom 06.09.2023. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht nicht ersetzen.

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