Aluhut und Bleiweste sind ungefährlich?
Das Tragen eines Aluhuts und einer Bleiweste ist kein Grund für die Fahrerlaubnisbehörde vom betroffenen Autofahrer ein fachärztliches Gutachten über seine Fahreignung zu verlangen. Der Kläger wurde von der Polizei in seinem Fahrzeug angetroffen. Die Polizisten vermerkten, dass er einen v...