Fußgänger-Übergang

Dürfen Fußgänger bei grün einfach loslaufen?

Aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens ist eine Kreuzung so zugestaut, dass ein Lastwagen es nicht mehr über die Kreuzung schafft. Er fährt allerdings nicht ganz in die Kreuzung ein, sondern wartet vor einem Fußgängerüberweg. Eine Frau die an diesem Überweg steht wartet auf grün. Der Stau löst sich auf. Die Fußgängerampel springt zeitgleich auf grün. Die Frau geht los, um die Straße zu überqueren. Gleichzeitig fährt der Lastwagen an. Dieser überrollt die Frau und verletzt sie schwer. Sie überlebt.

Die Frau verlangt Entschädigung. Die Versicherung des Lastwagens wendet jedoch ein, dass die Frau die Straße nicht hätte überqueren dürfen, da sie den Lastwagen als sog. „Kreuzungsräumer“ hätte durchlassen müssen.

Das LG Lübeck führte dazu aus, dass die Frau zwar gehen durfte, da der Lastwagen trotz seiner Situation als „Kreuzungsräumer“ keine Vorfahrt habe. Allerdings hätte sie sich vergewissern müssen, ob der Lastwagen trotz Stauauflösung vor dem Fußgängerüberweg stehen bleibt. Auch wenn die Fußgängerampel grün zeigt, hätte sie nicht sofort losgehen dürfen.

In diesem Fall liegt jedoch ein so schweres Verschulden des Lastwagenfahrers vor, dass dieser zu 100% haftet.

Quelle:

  • LG Lübeck, Beschl. v. 29.09.2023, Az.: 3 O 336/22

Hinweis: Der Artikel stammt vom 03.11.2023. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs– und Strafrecht nicht ersetzen.

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