Keine Mietwagen für Alte; Altersdiskriminierung bei Mietwagen und Bankkrediten

„Nur weil alte Menschen dem Tode näher sind als junge ist das kein Grund ihnen keine Kredite zu geben“ – so das Amtsgericht Kassel in einer aktuellen Entscheidung.

Eine „ungünstige Rückzahlungsprognose“ ist kein sachlicher Ablehnungsgrund, sondern eine Altersdiskriminierung im Sinne des Allg. Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Eine Bank, die mit einem 88-jährigen (ehemaligen Richter) deshalb keinen Kreditvertrag abschließen wollte, muss nun 3.000 Euro AGG-Entschädigung an diesen zahlen.

Ob und wie sich dieses Urteil auf die Vermietungspraxis von Mietwagenfirmen auswirkt bleibt abzuwarten. Einige Firmen legen ein Höchstalter von 75 Jahren fest, andere verlangen ab einem bestimmten Alter des Fahrers eine Zusatzzahlung.

Quelle:

  • AG Kassel, Urtl. v. 07.09.2023, Az.: 435 C 777/23
  • Legal Tribune Online, 07.02.2024

Hinweis: Der Artikel stammt vom 27.02.2024. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs– und Strafrecht nicht ersetzen.

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