Parkplatz, Streit um einen Parkplatz

Hohe Haftstrafe für Code-Grabbing

Ein 42-jähriger Mann wurde vom Schöffengericht des Amtsgerichts München wegen Diebstahls in 23 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt.

In dem Zeitraum von Juni 2019 bis Dezember 2022 beging der Angeklagten insgesamt 26 Diebstahltaten im Raum München. Mithilfe eines Pandora Code-Grabbers entriegelte er parkende Fahrzeuge. Er bevorzugte dafür vielfrequentierte Parkplätze bei denen die Leute längere Zeit nicht zum Auto zurückkehrten weil sie beispielsweise Spazieren gingen oder Veranstaltungen besuchten. Mithilfe des Code-Grabbers zeichnete er die Signale der Originalfahrzeugschlüssel auf und entsperrte anschließend die Fahrzeuge mit dem abgefangenen Signal elektronisch über die Zentralverriegelung.

Der Angeklagte entwendete nach diesem Vorgang die in den Autos befindlichen Wertgegenstände und Schlüssel. Er durchsuchte die Autos darüber hinaus auch nach Briefen oder Ausweisen, um die Anschrift des Geschädigten herauszubekommen. In 7 Fällen nutze der Angeklagte die gefundenen Schlüssel und Adressen um sich Zutritt zu den jeweiligen Wohnungen zu verschaffen. Dort entwendete er weitere Wertgegenstände. Der Gesamtwert des Diebesgutes betrug 60.910€.

Quelle:

  • AG München vom 20.12.2023, Urtl. v. 20.12.2023, Az.: 812 Ls 251 Js 209095/22
  • Pressemitteilung Nr. 5/2024 des AG München vom 12.02.2024

Hinweis: Der Artikel stammt vom 29.02.2024. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs– und Strafrecht nicht ersetzen.

Related Posts

Leave A Reply