Mit Maske am Steuer

„Wash-Wash-Trick“ – Betrugsmasche erkennen

Die Coburger Polizei nahm im September 2023 zwei Männer fest, die bereits im Visier der Ermittler standen. Die beiden müssen sich als Tatverdächtige der seit längerem bekannten „Wash-Wash“- Betrugsmasche verantworten.

Mit einem Auto mit französischer Zulassung waren sie von Sachsen-Anhalt nach Coburg angereist. Die beiden afrikanischen Männer wollten sich mit dem potenziellen Betrugsopfer am Bahnhof treffen. Die Masche wurde aber vom vermeintliche Opfer im Vorfeld erkannt und die Polizei informiert.

Worum geht es bei dem „Wash-Wash-Trick“?

Die Täter, die zumeist aus Zentral- bzw. Westafrika stammen, treten in der Regel durch persönliche Ansprache oder durch Internetinserate mit ihren potenziellen Opfern in Kontakt. Die Inserate dienen dabei ausschließlich als Kontaktmittel. Bei einem anschließenden Treffen gaukeln sie dem Opfer vor, dass sie mittels chemischer Flüssigkeit und eingefärbten Papierscheinen Geld vermehren und daraus echte Banknoten erstellen könnten. Der Erfolg liegt darin, die Oper dazu zu bringen große Geldsummen in diese in Chemikalien und eingefärbten Scheine zu investieren. Die vermeintlich vermehrten Geldscheine werden zum „trocknen“ bei dem Opfer gelassen. Die Betrüger flüchten währenddessen mit dem echten investierten Geld der Opfer.

Die Kriminalpolizei weist darauf hin, dass es sich bei diesem oder ähnlichen Phänomenen ausschließlich um Betrugshandlungen handelt. Es ist chemisch nicht möglich, Geldscheine durch chemische Verfahren zu bleichen und anschließend wieder in den Urzustand zu versetzen.

Die Strafbarkeit ergibt sich aus den §242 StGB (Diebstahl) oder §263 StGB (Betrug).

Quelle:

  • OLG Hamm Urtl. v. 07.12.2023, Az.: 4 ORs 111/23
  • Pressemitteilung des Polizeipräsidium Oberfranken, 05.09.2023

Hinweis: Der Artikel stammt vom 29.02.2024. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs– und Strafrecht nicht ersetzen.

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