Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnis- und Auskunftverweigerungsrechts zulässig

Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnis- und Aussagenverweigerungsrecht zulässig aber nur bei zumutbarer Ausnutzung von Ermittlungsansätzen durch die Bußgeldbehörde

Mit dem Fahrzeug der Halterin wurde ein Geschwindigkeitsverstoß begangen. Sie wurde aufgefordert den verantwortlichen Fahrer zu benennen. Dies tat sie nicht sondern berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Auf dem Tatfoto war ein junger Mann am Steuer zu erkennen. Diese Tat ereignete sich am ...
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