Tempolimit 30er Zone

Wann gilt ein Tempolimit als aufgehoben?

Ein Tempolimit ist in der Regel erst dann aufgehoben, wenn es durch ein entsprechendes Verkehrszeichen wie z.B. Zeichen 278 („Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“), 282 („Ende aller Streckenverbote“) oder einem anderen Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit geregelt bzw. verändert wird. In bestimmten Situationen können auch andere Schilder die Geschwindigkeitsregelung übernehmen, wie z.B. bei einem Ortseingangsschild, wenn die Geschwindigkeit zuvor mehr als 50 km/h betrug. 

In besonderen Fällen wird mit einem Zusatzzeichen eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung (+ Zeichen, mit und ohne Zeitraum und Streckenangabe [Anlage 2 Nr. 54.3 zu §41 Abs. 1 StVO]) angegeben, meist in Baustellen, an Kindergärten, Schulen und Altenheimen. Wenn z.B. auf der Autobahn nach Verlassen einer Baustelle und der damit verbundenen Geschwindigkeitsbegrenzung ein neues Zeichen erfolgt, welches die maximale Höchstgeschwindigkeit angibt, muss sich dementsprechend daran orientiert werden. Ist ein solches Schild allerdings nicht vorhanden, gilt automatisch das Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder (bei Zeichen 282) aller Streckenverbote.

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Hinweis: Der Artikel stammt vom 05.04.21. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben.

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