Stellt der „Austausch von Begrüßungen“ oder die „zufällige gleiche Anwesenheit“ eine Ansammlung im Sinne der Infektionsschutzverordnung dar?
Der Betroffene war - im konkreten Fall - mit einem Freund auf dem Weg zu einem Geldautomaten. Währenddessen trafen die beiden auf einen Bekannten, der seinerseits auch in Begleitung eines Freundes war. Die vier standen dann ein bis zwei Minuten vor der Bankfiliale und unterhielten sich. Hierbei w...