Rückabwicklung bei Autokauf durch unbekannten Vorbesitzer

Erklärt der Verkäufer eines Gebrauchtwagens das Fahrzeug sei „Laut Vorbesitzer Unfallfrei“ obwohl er den Vorbesitzer (der nicht zwingend in der Zulassungsbescheinigung vermerkt ist) gar nicht kennt, so kann dies dazu führen, dass der Käufer allein wegen dieser unwahren Angabe den Kaufvertrag rückgängig machen darf.

Der Verkäufer hatte das Auto von seinem Vater geschenkt bekommen. Dieser hatte es am Rande des Geländes eines Automobilverkäufers auf dem Anhänger eines polnischen Händlers („fliegender Zwischenhändler“) gesehen und von diesem für 1.800 € erworben. Der Händler erklärte, dass das Fahrzeug unfallfrei sei. Der Verkäufer informierte den Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages nicht darüber, dass die Zwischenhändler nicht (mehr) bekannt waren. Darüber, dass er das Fahrzeug von jemandem erworben hat, der nicht als letzter Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen war, hätte aber informiert werden müssen.

Quelle:

LG Konstanz , Az.: C 61 S 61/20

Hinweis: Der Artikel stammt vom 17.08.2022. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht nicht ersetzen. 

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