Unfallkosten auf dem Arbeitsweg können steuerlich geltend gemacht werden

Unfallkosten auf dem Arbeitsweg können steuerlich geltend gemacht werden

Berufstätige können Unfallkosten, die auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle oder auf einer zu berücksichtigenden Familienheimfahrt entstehen als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der allgemeinen Werbungskosten neben der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen.

Zu den neben der Entfernungspauschale berücksichtigungsfähigen Unfallkosten gehören sowohl fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen als auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden – so das BMF in einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder -.

Zu den Schadenspositionen dürften demnach gehören Fahrzeugkosten, Krankheitskosten, Mietwagen, Prozesskosten, Schäden an Privatdingen wie, Kleidung, Brille, etc. und wohl auch Fremdschäden.

Quelle:

BMF-Schreiben v.18. Nov.2021, Az.: IV C 5 S 2351/20/10001:002

Hinweis: Der Artikel stammt vom 17.08.2022. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht nicht ersetzen.

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