bei Provokation auf Notwehr berufen

Wer sich zum Angriff provozieren lässt, kann sich nicht einfach auf Notwehr berufen

Der Angeklagte hatte sich bereits schon 20m vom Geschehen entfernt gehabt, als er vom ersichtlich betrunkenen Nebenkläger Aussagen wie „komm doch“ und „wehr dich“ zugerufen bekam. Der Angeklagte zu ließ sich von den Äußerungen provozieren, indem er auf den Nebenkläger zu ging und zum Sc...
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