Playstation erlaubt in Vollzugsanstalten

Playstation als gefährdender Gegenstand der Sicherheit und Ordnung in Vollzugsanstalten

Grundsätzlich stellt eine Playstation einen Gegenstand der Freizeitbeschäftigung dar. Wegen ihrer Spielfunktion geht von ihr eigentlich keine Gefahr für die Sicherheit einer Vollzugsanstalt aus. Allerdings können die Konsolen durch technische Komponenten ausgestattet werden, die eine Gefahr für...
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