Playstation erlaubt in Vollzugsanstalten

Playstation als gefährdender Gegenstand der Sicherheit und Ordnung in Vollzugsanstalten

Grundsätzlich stellt eine Playstation einen Gegenstand der Freizeitbeschäftigung dar. Wegen ihrer Spielfunktion geht von ihr eigentlich keine Gefahr für die Sicherheit einer Vollzugsanstalt aus. Allerdings können die Konsolen durch technische Komponenten ausgestattet werden, die eine Gefahr für die Sicherheit darstellen.

Sie bergen von sich aus schon Sicherheitsrisiken durch z.B.Versteckmöglichkeiten für Drogen in Hohlräumen. Die Geräte verfügen über Bluetooth, welche die unkontrollierbare Kommunikation über 200 Meter in und aus der Anstalt heraus ermöglichen. Zudem besitzen sie USB-Anschlüsse, die das Laden von Mobiltelefonen und das Betreiben eines WLAN-Moduls ermöglichen. Des Weiteren können Speichermöglichkeiten durch externe Datenträger (CD, DVD, USB, Daten-Streaming) zur weiteren unerlaubten Kommunikation genutzt werden. Hinzukommen die Sicherheitsrisiken durch Manipulationsmöglichkeiten, die zu Zwecken des Handeltreibens oder der Erpressung missbraucht werden können. Die Gefährdung bezieht sich also nicht nur auf die Geräte, sondern auch auf die in den Geräten nutzbaren Medien und der Zweckentfremdung des Gerätes.

Aus diesen genannten Gründen haben sowohl das Bayrische Oberlandesgericht wie auch das OLG Koblenz die Anträge der Antragsteller, in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten für den Erwerb einer Playstation mit Spielen und Controllern nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 BayStVollzG und §§ 56 Abs. 2, 53 S.2 LSVVollzG abgelehnt.

Der Besitz von Gegenständen für die Freizeitbeschäftigung im Strafvollzug ist den Gefangenen nur gestattet, wenn der Besitz, die Überlassung oder die Benutzung des Gegenstands die Erfüllung des Behandlungsauftrags oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt nicht gefährdet wird.

 

Quelle:

OLG Koblenz, 13.12.2021, 2 Ws 653/21

BayOBLG, 30.08.21, 203 StObWs 338/21

Hinweis: Der Artikel stammt vom 28.03.21. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben.

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