Nicht nur Richter machen sich strafbar, wenn sie einen Chihuahua mit dem Fahrrad überfahren und danach abhauen.
Vor dem AG Dresden wurde ein Fall verhandelt, bei dem ein Richter mit seinem Fahrrad einen Chihuahua überfuhr und danach eine Unfallflucht beging. Der Richter wurde zu einer Geldstrafe von 7.000,00 € verurteilt und erhielt ein einmonatiges Fahrverbot.
Grundlage: §§ 142, 44 StGB
Quelle: AG Dresden, Urteil (noch nicht rechtskräftig) – Az. 215 Cs 702