E-Scooter

E-Scooter sind erlaubt – aber einschränkungslos?

E-Scooter sind seit dem 15.06.2019 für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Doch unter welchen Voraussetzungen?

Wer einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren möchte, muss das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Es ist nicht erforderlich, dass der Fahrer einen Führerschein hat.

Gefahren werden dürfen diese grundsätzlich nur auf Radwegen und Fahrradstraßen. Nur falls solche nicht vorhanden sind, darf auch die Fahrbahn genutzt werden.

Darüber hinaus ist Zulassungsvoraussetzung, dass eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamt vorliegt.

Zudem gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Das heißt, dass grundsätzlich auch für E-Scooter die 0,5 Promille-Grenze des § 24a StVG gilt. Für unter 21-Jährige und die Dauer der Probezeit gilt aber eine Null-Promille-Grenze.

Wird dagegen verstoßen, gelten die allgemeinen Straf- und Bußgeldvorschriften zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, §§ 9, 14 eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung).

Das heißt, dass das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss je nach Promille des Fahrers zum Beispiel zu einem Fahrverbot und der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister führen kann. Das Fahrverbot gilt dann allgemein für das Führen von Kraftfahrzeugen, also auch für das Führen von Autos.

Quelle:

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (06.06.2019);

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

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