Handy am Steuer

Handy am Steuer – immer ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO?

23 Abs. 1a StVO regelt die Nutzung von elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind während des Führens eines Fahrzeuges.

Danach dürfen diese nur genutzt werden, wenn das Gerät hierfür weder aufgenommen noch gehalten wird und durch eine Sprachsteuerung genutzt werden kann oder zur Bedienung des Geräts nur eine kurze, den Straßenverhältnissen angepasste Blickzuwendung erforderlich ist.

Ein Verstoß gegen § 23 StVO liegt demnach nur vor, wenn das elektronische Gerät während des Führens tatsächlich genutzt wird. Nicht darunter fällt das bloße Halten des Geräts.

Quelle: OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2019 – 4 RBs 30/19

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