Cannabis und Fahrerlaubnis

Gesetzesänderung bewahrt vor Fahrverbot

Freispruch durch neue Cannabis-Regeln:

Der Betroffene wurde wegen Fahren unter Cannabiseinfluss (THC-Wert von 1,3ng/ml Blut) vom Amtsgericht Papenburg zu einer Geldbuße von 1000€ und einem 3-monatigen Fahrverbot verurteilt.

Gegen dieses Urteil hatte der Betroffene Einspruch eingelegt, über den am 29.08.2024 vom zuständigen Senat des Oberlandesgerichts entschieden wurde. Dabei kam dem Betroffenen eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung (22.08.2024) zugute:

Als das Amtsgericht Papenburg am 09.02.2024 das Urteil verkündete, galt in dieser Zeit ein THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml im Straßenverkehr. Der Senat stellte dabei fest, dass das AG Papenburg seinerseits zu Recht von einer Überschreitung des Grenzwerts ausging. Hinsichtlich der Cannabis-Legalisierung und der damit verbundenen Änderungen im Straßenverkehrsgesetz, wurde der THC-Grenzwert von 1,0ng/ml auf 3,5ng/ml Blut angehoben. Dies geschah nach dem Urteil des AG Papenburg aber vor der Entscheidung des Oberlandesgericht Oldenburg. Diese Änderung musste zugunsten des Betroffenen aufgrund einer gesetzlichen Anordnung berücksichtigt werden. Da der Betroffene hinsichtlich der Gesetzesänderung unter dem THC-Grenzwert lag (1,3ng/ml < 3,5ng/ml), hob der Senat das Urteil des AG auf und sprach den Betroffenen frei.

Quelle:

  • OLG Oldenburg, Beschl. v. 29.08.2024, Az.: 2 ORbs 95/24
  • Pressemitteilung OLG Oldenburg vom 12.09.2024

Mehr Informationen zu dem Cannabisgesetz finden Sie hier.

Hinweis: Der Artikel stammt vom 05.12.2024. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs– und Strafrecht nicht ersetzen.

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