Fahrerlaubnisentziehung - nur noch Taxifahren?

Fahrverbot neben Fahrerlaubnisentziehung?

Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.

Die Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen. Grundlage des Fahrverbotes hingegen ist, dass der Betroffene gerade nicht ungeeignet ist.

Daher stehen diese nur nebeneinander, wenn dem Betroffenen auch das Fahren mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verboten werden soll.

Grundlage: §§ 44, 69 StGB, 4 Abs. 1 S. 2 FeV

Quelle:

BGH, Beschluss vom 07.08.2018 – 3 StR 104/18

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