Ein erstes Mal mit Cannabis im Blut beim Fahren erwischt – verliere ich sofort meine Fahrerlaubnis?
Die Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrtzeugen.
Wird jemand das erste Mal mit einer geringen Menge Cannabis im Blut erwischt, bedeutet dies aber nicht zwingend, dass derjenige ungeeignet ist.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob ein medizinisch-psychologisches Gutachten eingeholt werden muss, um die Zweifel an der Geeignetheit zu klären.
Grundlage: §§ 46 III i. V. m. § 14 Abs. 1 S. 3 FeV
Quelle:
BVerwG, Urteil vom 11.04.2019 – Az. 3 C 13.17