Section Control

„Section Control“ – Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Ein Streckenradar oder auch die „Section Control“ ist eine Radaranlage, die die Geschwindigkeit nicht nur an einem Punkt, sondern das Durchschnittstempo auf einer längeren Strecke ermittelt. Die Anlage speichert für die Zeit der Messung die Daten jedes Autos, das den betroffenen Abschnitt durchfährt. Die Daten derjenigen Fahrzeuge, die sich ordnungsgemäß an das Tempolimit halten werden automatisch wieder gelöscht. Doch gerade diese, wenn auch nur vorübergehende Speicherung der Fahrzeugdaten stellt mangels tauglicher Rechtsgrundlage ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, so das VG Hannover. Was auch das OVG Lüneburg bestätigte.

Grundlage: § Art. 1 Abs. 1. i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG

Quelle:

Beschl. v. 10.05.2019, Az. 12 ME 68/19;

VG Hannover, Beschluss vom 12. März 2019 – 7 B 850/19

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