Wann wird aus einer körperlichen Auseinandersetzung eine Schlägerei?

Wann wird aus einer körperlichen Auseinandersetzung eine Schlägerei?

Eine mit gegenseitigen Tätlichkeiten verbundene Auseinandersetzung, an der mehr als zwei Personen aktiv mitwirken, ist als eine Schlägerei im Sinne des §231 zu definieren.

Eine Schlägerei ist ebenfalls anzunehmen, wenn nacheinander zwar jeweils nur zwei Personen gleichzeitig wechselseitige Tätlichkeiten verüben aber insgesamt mehr als diese zwei beteiligt sind und zwischen diesen Vorgängen ein enger Zusammenhang besteht, dass eine Aufspaltung in einzelne „Zweikämpfe“ nicht in Betracht kommt und deshalb die Annahme eines einheitlichen Gesamtgeschehens mit mehr als nur zwei aktiv Beteiligten gerechtfertigt ist.
Eine solche Auseinandersetzung verliert erst den Charakter einer Schlägerei, wenn sich so viele der Beteiligten entfernen, dass nur noch zwei Personen alleine gegeneinander tätlich sind.

§231 StGB sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor, wenn es zu einer schweren Körperverletzung oder gar zum Tod eines Beteiligten an der Schlägerei kam.

Quelle:
BGH, 12.05.2020, 1 StR 368/19

Hinweis: Der Artikel stammt vom 02.03.21. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben.

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