Strafmündigkeit in Deutschland und anderen europäischen Ländern

Strafmündigkeit in Deutschland und in anderen europäischen Ländern

In Deutschland beginnt die Strafmündigkeit mit 14 Jahren. Vorher können Kinder wegen mangelnder Schuldfähigkeit nicht bestraft werden (§ 19 StGB).
Jugendliche, die 14 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, werden nach dem — für sie — milderen Jugendgerichtsgesetz (JGG) beurteilt bzw. verurteilt.
Heranwachsende zwischen dem 18 und noch nicht vollendeten 21 Lebensjahr können den Regeln des JGG unterliegen, soweit sie „Reifeverzögert“ sind. Das heißt, sie sind in ihrer Entwicklung maximal einem 17 jährigem gleichstehend.
Ab dem 21 Lebensjahr unterliegt jeder, unabhängig von seiner Reifeentwicklung, dem Erwachsenenstrafrecht.
In anderen Ländern gibt es ähnliche Strafbarkeitsregeln mit unterschiedlichem Strafbarkeitseintrittsalter.
Die meisten Länder der Europäischen Union beginnen mit der Strafmündigkeit bei einer jungen Altersgrenze.
Ab dem 14 Lebensjahr ist man Strafmündig in den Ländern:
Estland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen (nur bei schweren Verbrechen), Österreich, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern.
Ausnahmen sind hier allerdings Belgien, dort können nur verwaltungsrechtliche Sanktionen ab dem 14 Lebensjahr verhängt werden und Bulgarien. Dort muss geprüft werden, ob der Täter die Bedeutung und die Qualität seines Handelns realisieren konnte. In beiden Ländern gilt sonst erst ab 18 Jahren die Strafmündigkeit.
Ab dem 15 Lebensjahr beginnt die Strafmündigkeit in:
Dänemark, Finnland, Griechenland, Island, Norwegen, Polen (nur für ausgewählte Straftaten, sonst ab 17 Jahren), Schweden und in der Tschechischen Republik.

Es gibt aber auch Länder wie z.B. Großbritannien in denen ein großer Unterschied in der Strafmündigkeit liegt. Dort reicht die Spanne von 8 – 17 Jahren (komplizierte Detailregelung).
Auffällig sind auch die beiden Länder Irland und die Niederlande. Dort beginnt die Strafmündigkeit mit 12 Jahren. Bei Kapitalverbrechen in Irland sogar schon zwischen 10-11 Jahren. In Ungarn kann die Strafmündigkeit, bei ebenfalls besonders schweren Taten, ab dem 12 Lebensjahr beginnen.

Ansonsten gilt in Litauen, Portugal und unter bestimmten Voraussetzungen auch in Luxemburg ab 16 Jahren die Strafmündigkeit.

Quelle:
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 7 – 3000 – 120/19

Hinweis: Der Artikel stammt vom 08.10.2020. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben.

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