Strafrecht in der EU: Straftat in den Niederlanden und dann vor deutschem Gericht?

Strafverfolgung in Europa: Straftat in den Niederlanden begannen und in Deutschland vor Gericht – geht das?

Hat ein deutscher Staatsbürger im Ausland innerhalb der Europäischen Union eine Straftat begangen oder wird einer dessen Beschuldigt, so kann auf Grundlage der Artikel 6, 21 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 i.V.m. Artikel 6 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliederstaaten der Europäischen Union vom 29. Mai 2000 die Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland übertragen werden.
Dies ist insoweit möglich, wenn der Beschuldigte deutscher Staatsbürger ist und seinen festen Wohnsitz außerhalb der Niederlande hat, sowie in Deutschland wegen anderer oder selbiger Straftaten verfolgt wird und die Vollstreckung einer Verurteilung in Deutschland erwartungsgemäß bessere Möglichkeiten zur Wiedereingliederung des Beschuldigten bieten kann.

Aufgrund dessen wurde folgende Strafsache in den Niederlanden an die Staatsanwaltschaft in Deutschland übertragen.
Eine Mitarbeitern einer Einzelhandelskette wollte auf Grundlage der Hausregeln den Rucksack eines Kunden, welcher deutscher Staatsbürger war kontrollieren. Der Beschuldigte verweigerte allerdings die Mitarbeit. Nach Äußerungen seiner Freunde, die zur Flucht animieren sollten, rannte der Beschuldigte aus dem Laden und flüchtete.
Seine Freunde, die am Tatort verblieben, wurden von der niederländischen Polizei angetroffen und befragt. Da gegen sie kein Tatverdacht bestand, wurden sie nicht mit auf die Wache genommen.
Zeitgleich war von der Polizei eine Nahbereichsfahndung durchgeführt worden, denn vom Täter lag eine genaue Personenbeschreibung vor. Bei der anschließenden Festnahme auf einem Feld durch die Polizei, fanden diese in seinem Rucksack unbezahlte Kleidungsstücke, die aus dem Laden stammten.

Da auf den Beschuldigten die deutsche Staatsangehörigkeit sowie ein in Deutschland fester Wohnsitz zutraf und auch andere bereits begangene und zum Teil noch offenstehende Straftaten in Deutschland verfolgt werden, konnte dieser Ladendiebstahl zur Anklage nach Deutschland übertragen werden.

Hinweis: Der Artikel stammt vom 13.10.2020. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben.

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