Strafbarkeit von kinder- und jugendpornographischen Textdokumenten
Hinsichtlich der §184b Abs. 3 ([…]einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt […]) und §184c Abs. 3 StGB ([…]einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt […]) ist der Besitz von reinen Textdokumenten über kinder- oder jugendpornographische Inhalte nicht strafbar. Denn „nur“ verbale Darstellungen oder Schriften geben keine tatsächlichen oder wirklichkeitsnahe Geschehnisse wieder.
Zum Sachverhalt:
Auf dem Laptop und dem Handy des Angeklagten sind 225 Textdokumente über kinder- und jugendpornographische Inhalte gefunden worden. Dabei handelte es sich um textliche Beschreibungen sexueller Handlungen zwischen sowie mit Kindern und Jugendlichen. Das Landgericht Rottweil verurteilte den Angeklagten wegen Besitzes von kinder- und jugendpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe.
Die Revision des Angeklagten hatte Erfolg: Das OLG Stuttgart hob den Schuldspruch wegen Besitzes Kinder- und Jugendpornographischer Schriften auf und sprach den Angeklagten insoweit frei. Nach Anmerkung des Senats geben Textdokumente (oder rein verbale Darstellungen) nach den §§184b Abs.3, 184c Abs. 3 keine tatsächlichen oder wirklichkeitsnahen Geschehnisse wieder. Diese Textdokumente wiegen gegenüber Straftatbeständen, in denen durch Video, Film oder Foto tatsächliches Geschehen wiedergegeben und Kinder zu diesen Aufnahmen missbraucht werden, weniger schwer, da deren Besitz nicht zum tatsächlichen Missbrauch eines Kindes beiträgt.
Quelle:
- LG Rottweil, Urtl. v. 05.04.2024, Az.: 11 NBs 21 Js 10721/21
- OLG Stuttgart, Urtl. v. 22.08.2024, Az.: 1 ORs 16 SRs 485/24
Hinweis: Der Artikel stammt vom 06.12.2024. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs– und Strafrecht nicht ersetzen.