Verkehrsunfall

Verkehrsunfall – darf meine Haftpflichtversicherung…

… den gegnerischen Schaden gegen meinen Willen ersetzen?

Angenommen, ich bin in einen Verkehrsunfall verwickelt und der Meinung, dass mich keinerlei Verschulden an dem Unfall trifft.

Meine Haftpflichtversicherung entscheidet sich aber – trotz meiner gegenteiligen Darstellung – dazu, dass sie den gegnerischen Schaden reguliert. Infolgedessen erhöht sich mein Versicherungsbeitrag.

Ist das Rechtens?

Diese Frage kann man – wie so häufig – nicht pauschal beantworten. Auch hier kommt es – wieder mal – auf die Situation im konkreten Einzelfall an.

Der Haftpflichtversicherung steht ein sogenanntes Regulierungsermessen zu.

Laut des AG Essen dürfe sie danach grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie den Schaden reguliere oder sich verklagen lasse. Allein das Bestreiten der Schadensersatzpflicht durch ihren Versicherungsnehmer führe nicht dazu, dass sie den Schaden nicht regulieren dürfe. Sie dürfe – und müsse – vielmehr selbst entscheiden, ob sie nach einer geeigneten Vorermittlung reguliert oder eben nicht.

Dieses Regulierungsermessen besteht aber nicht schrankenlos.

Das AG Essen führt weite an, dass die selbstständig Entscheidung der Versicherung dadurch begrenzt werde, dass diese jedenfalls dann nicht regulieren dürfe, wenn der vom Gegner geltend gemachte Schadensersatzanspruch offensichtlich unbegründet sei oder aber dessen Unbegründetheit leicht nachweisbar und ohne Weiteres abzuwehren gewesen wäre.

Zudem läge dann ein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Ermessensausübung vor, wenn eine Regulierung ohne jegliche Prüfung der Sachlage erfolge.

Quelle: 

AG Essen, Urt. v. 02.05.2007 – 20 C 89/07 – juris

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