Mitelspurschleicher, Rechtsfahrgebot wird nicht eingehalten, Rechtsanwalt Bernd Kachur in Essen

Häufiges Ärgernis: Mittelspurschleicher

Jeder der häufiger auf der Autobahn unterwegs ist, wird sich das ein oder andere Mal über sie geärgert haben. Obwohl die rechte Spur frei ist, wird auf der mittleren Spur gefahren und das nicht einmal mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung oder gar bei keinem vorhandenen Streckenverbot (Zeichen 282 „Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen […]“).

Ist dies nicht ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot? In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es in §2 „Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“ Da es beim Rechtsfahrgebot aber Unterschiede zwischen zwei- und dreispurigen Fahrbahnen gibt, ist dies nicht so einfach.

Auf zweispurigen Straßen gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Wenn rechts frei ist, muss dort gefahren werden. Auf drei- oder Mehrspurigen Straßen gilt ein eingeschränktes Rechtsfahrgebot. Sobald Autofahrer absehen können, dass in kurzer Zeit der nächste Überholvorgang ansteht, müssen sie nicht erst zurück auf die rechte Fahrbahn (§7 Abs. 3c StVO). Dies soll den gefährlichen Spurwechsel und das Fahren in Schlangenlinien vermeiden. Sollte die rechte Spur aber deutlich länger als 20 sek. befahrbar sein, gilt hier wieder das Rechtsfahrgebot.

Genervte Autofahrer sparen sich jedoch den Überholvorgang über die beiden linken Spuren und fahren auf ihrer Spur rechts vorbei. Dies ist verboten und kann schnell zu Unfällen führen, da der Überholende nicht mit von rechts kommenden überholenden Fahrzeugen rechnen muss. Die StVO sagt eindeutig in §5 „Es ist links zu überholen“.

Wie ist das mit dem Thema: „Ich fahre doch nur vorbei und überhole nicht“? Es handelt sich auch dann um einen Überholvorgang, wenn man sich selbst zwar an das Rechtsfahrgebot hält, jedoch kontinuierlich auf der rechten Spur bleibt und schneller fährt als diejenigen auf der Mittelspur. Das Ein- und Ausscheren ist also keine Voraussetzung dafür, dass es sich um einen Überholvorgang handelt.

Strafen:

  • Wer zu Unrecht die mittlere Spur befährt und andere Autofahrer dadurch behindert, muss mit 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen.
  • Wer rechts überholt dem droht eine Strafe von 100 Euro und 1 Punkt.

 

Quelle:
ADAC

Hinweis: Der Artikel stammt vom 31.05.21. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben.

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