Jugendtypische Waffen und Gegenstände: So schnell droht der Jugendarrest!
Viele Jugendliche, insbesondere männliche, halten Waffen für „cool“. Fast allen ist bekannt, dass „echte“ Waffen wie z.B. Pistolen oder Gewähre verboten sind.
Das Waffengesetz verbietet aber eine riesige Anzahl von Waffen und Gegenständen, wobei es nicht nur um den Erwerb, sondern auch um den Besitz und das mit sich führen geht.
Nachfolgend eine kurze, wenn auch nicht ganz repräsentative Liste von verbotenen Waffen und Gegenständen.
- Faltmesser (Butterfly- Messer):
Erwerben, Besitzen: Verboten
Führen: Verboten
Strafbarkeit: Vergehen
- Fallmesser:
Erwerben, Besitzen: Verboten
Führen: Verboten
Strafbarkeit: Vergehen
- Springmesser:
Erwerben, Besitzen: Verboten
Führen: Verboten
Strafbarkeit: Vergehen
Ausnahmen zu Springmessern:
– seitlich herausspringende Klinge
– Klinge höchstens 8,5cm, nur einseitig
– geschliffen
Erwerben, Besitzen: frei ab 18 Jahre
Führen: Verboten, sofern kein berechtigtes
Interesse vorliegt (Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport, Theateraufführung)
Strafbarkeit: Ordnungswidrigkeit
- Einhandmesser mit feststellbarer Klinge:
Erwerben, Besitzen: Frei ohne Altersbegrenzung, sofern nicht Hieb- und Stichwaffe
Führen: Verboten, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt (Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport, Theateraufführung)
Strafbarkeit: Ordnungswidrigkeit
- Schlagring:
Erwerben, Besitzen: Verboten
Strafbarkeit: Vergehen
Wer sich weitergehend informieren möchte, dem seien folgende Links empfohlen:
- https://sgi-betzingen.de/wp-content/uploads/2018/05/Jugendtypische_Waffen_und_Gegenstaende_01.pdf
- https://www.polizei.hessen.de/File/entschaerft-aktuell-072012.pdf
- https://www.hamburg.de/contentblob/4079518/c90cb0e5d37e2ba51f62481e79e78d3b/data/dl-waffenrecht-hamburg.pdf
Wie schnell man sich strafbar machen kann, sei an zwei Fällen meiner täglichen Arbeit veranschaulicht.
Fall 1:
Adrian, 16 Jahre alt plant kurzfristig mit seinen Eltern einen Urlaub. Sie wollen in Richtung Mittelmeer fliegen. Am Abend vor der Abreise stellte er fest, dass sein Lieblingsrucksack kaputt ist. Er ruft seinen Klassenkameraden und besten Freund Phillip an. Phillip bringt noch am Abend seinen Rucksack vorbei, um ihn Adrian zu leihen.
Am nächsten Morgen stehen Adrian und seine Eltern an der Sicherheitskontrolle des Flughafens. Adrians Rucksack löst Alarm aus. Er und seine Eltern können es sich nicht erklären und erlauben dem Bundesbeamten den Rucksack zu öffnen.
Zunächst wurde nichts gefunden bis dann eine kleine Außentasche des Rucksacks geöffnet und ein Schlagring herausgezogen wird.
Der Beamte ist ausgesprochen höflich und rät Adrian zunächst nichts zu sagen.
Auf der Flughafenwache werden Adrians Personalien sowie auch die seiner Eltern aufgenommen.
Den Schlagring erhält er natürlich nicht zurück. Dafür erhält er einen Zettel mit der Überschrift „Sicherstellungsprotokoll“.
Den Flieger zum Urlaubsziel erreichen sie soeben noch, allerdings verläuft der Urlaub „angespannt“.
Zurück zu Hause findet Adrian im Briefkasten ein Schreiben der Bundespolizei. Vorwurf: unerlaubter Waffenbesitz.
Adrian muss sich in der Folgezeit überlegen, ob er der Polizei mitteilt, dass er sich am Abend vor der Reise den Rucksack samt „Inhalt“ lediglich von seinem besten Freund ausgeliehen hat und von dem dort sich befundenen Schlagring nichts wusste.
Wie dieser kleine Fall zeigt, ist es wichtig darauf zu achten, dass auch gute Freunde solche „Spielzeuge“ nicht im Rucksack oder im Auto oder gar auf einer Party in der Wohnung des Gastgebers vergessen.
Fall 2:
Tobias, 15 Jahre sammelt Messer so wie sein Opa. Bis jetzt sind es nur Messer mit einer Klingenlänge von maximal 6cm.
Als er abends vor seinem Laptop sitzt, sucht er dort nach weiteren interessanten „Sammlerstücken“. Er findet ein Messer auf einer der typischen Internetplattformen und bestellt es. Da Tobias aber keine Bestätigung des Kaufvorgangs finden kann sucht er weiter. Wenig später findet er ein anderes Messer und bestellt dieses. Das Messer welches Tobias nach seiner Vorstellung bestellt hat, wird nicht geliefert.
Dafür erhält er zweimal Post von der Polizei.
Einmal ausgehend vom internationalen Postzentrum Niederaula und einmal vom Zollamt Frankfurt Flughafen.
Seine zweite Bestellung war in Frankfurt kontrolliert worden und seine erste Bestellung, die tatsächlich durchgegangen war, in Niederaula.
Beide Verfahren haben für Tobias noch einmal einen glimpflichen Ausgang genommen. Sie wurden eingestellt.
Nicht so glimpflich gehen Fälle aus, in denen Schlagringe tatsächlich eingesetzt werden.
Etwa wenn Kleidungsstücke, Smartphones, iPods o.ä. abgezogen werden sollen und es dabei zum Einsatz des Schlagrings kommt. Auch das reine Vorzeigen (zur Einschüchterung) führt bei den Jugendgerichten schon zu Freizeit- oder Dauerarresten.
Ein Schlagring führt somit schnell in den Jugendarrest.
Haben Sie weitere Fragen oder sind Sie selbst, beziehungsweise Ihr Kind von einem solchen Vorfall betroffen? Dann kontaktieren Sie mich!