Unfall mit Sommerreifen

Haftung für Schäden bei einer polizeilichen Verfolgungsjagd

Bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei haftet im Falle eines Unfalls der verfolgte Autofahrer für den entstandenen Schaden am Polizeiwagen. Dies entschied das Landgericht Frankenthal im Folgenden Fall.

Der Fahrer entzog sich auf der Autobahn einer Verkehrskontrolle und fuhr mit hoher Geschwindigkeit von der Autobahn auf eine Bundesstraße und von da auf eine Kreisstraße. Dort hatte es der Flüchtige kurze Zeit geschafft, außer Sichtweite der Beamten zu kommen. Im weiteren Verlauf durchbrach er eine Leitplanke und kam auf einem Parkplatz zum Stehen. Als die Polizisten das Fluchtfahrzeug erkannten, bremsten sie unvermittelt ab, um eine mögliche Flucht zu Fuß verhindern zu können. Dabei geriet der Polizeiwagen ins Schlingern und prallte ebenfalls gegen die Leitplanke. Den dadurch entstandenen Schaden wollte das Land Rheinland-Pfalz vom verfolgten Autofahrer ersetzt bekommen. 

Das LG Frankenthal gab der Klage des Landes vollumfänglich statt. Der entstandene Schaden am Polizeiwagen sei dem Fluchtverhalten des Mannes und damit dem Betrieb des Fluchtfahrzeugs zuzurechnen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Fahrweise des Streifenwagens verhältnismäßig war und die Beamten sich nicht in eine übermäßige Gefahr begeben haben. 

Der Fahrer wurde zu einem Schadensersatz in Höhe von 15.000 Euro verurteilt. 

Quelle: 

  • LG Frankenthal Urtl. v. 24.05.2023, Az.: 1 O 50/22

Hinweis: Der Artikel stammt vom 11.09.2023. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht nicht ersetzen.

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