Baustelle sorgt für Reißverschlussverfahren

Schadensersatzpflicht nach umfallendem Verkehrsschild?

Die Klägerin parkte ihr Auto für ein paar Tage auf einem Parkstreifen. Ein Straßenbauunternehmen stellte auf den dortigen Gehweg ein mobiles Verkehrsschild auf. In diesem Zeitraum kam es zu einem stürmischen Wind mit einer Windstärke von 8.

Das Auto der Klägerin wurde beschädigt. Die Fahrerin ist der Meinung, das Verkehrsschild sei nicht ausreichend gesichert gewesen und durch den Wind auf ihr Fahrzeug gefallen.

Das Landgericht Lübeck hatte zu klären, ob die Stadt oder das Bauunternehmen für den Schaden am Fahrzeug haften muss. Mit einem Sachverständigengutachten konnte zunächst festgestellt werden, dass keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorlag. Zeugenaussagen berichteten außerdem vom häufig auftretenden Vandalismus in der Straße. Darüber hinaus habe das Verkehrsschild weder fest im Boden verankert noch angekettet werden müssen und auch eine tägliche Kontrolle sei nicht notwendig gewesen.

Das LG kam zu dem Ergebnis, dass das Schild sicher aufgestellt war und somit kein Schadensersatz gezahlt werden muss.

Quelle:

  • LG Lübeck, Urtl. v. 28.06.23, Az.: 9 O 40/22

Hinweis: Der Artikel stammt vom 12.09.2023. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht nicht ersetzen.

Related Posts

Leave A Reply