Bastelarbeiten am PKW

Bastelarbeiten am PKW führen zur Stilllegung

Einbau eines solarstrombetriebenen Kühlschranks im Kofferraum

Bei einer Polizeikontrolle fiel der Polizei ein PKW mit zwei auf dem Dachgepäckträger angeschraubten Solarpaneele auf. Diese waren über ein loses durch die Tür verlegtes Kabel mit einer im Seitenfach des Kofferraums unbefestigten untergebrachten Autobatterie verbunden. 

Diese Batterie versorgte einen darüber befindlichen ebenfalls nicht festverbauten Kühlschrank mit Strom. 

Die Verdrahtung der Batterie im Kofferraum war lose; an deren Wartungsöffnungen hatten sich aufgrund von Ausgasungen bereits Salzkrusten gebildet. Die Pole mit den Elektroanschlüssen waren nicht isoliert und lagen unmittelbar unter dem Boden des Kühlschranks. Gegenüber der Polizei erklärte der Fahrer / Halter: „Ich habe das fachmännisch eingebaut“. 

Die Polizei bzw. die städtische Zulassungsstelle forderte einen Nachweis über den mangelfreien Einbau bzw. den mangelfreien Zustand des Fahrzeuges durch einen Sachverständigen. Da dieser Nachweis ausblieb, untersagte die Zulassungsstelle die Nutzung des Fahrzeugs. 

Eine dagegen gerichtete Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen blieb erfolglos. Allein von der ungesichert im Kofferraum verbauten Batterie gehe eine so hohe Gefahr aus, dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sei. Das Fahrzeug des Klägers erwies sich daher als nicht vorschriftsmäßig im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

 

Quelle: 

  • Pressemitteilung des VG Gelsenkirchen vom 27.05.21
  • VG Gelsenkirchen vom 19.04.21, 14 K 333/21

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