Haftungsverteilung bei Unfall auf der Autobahn

Vorwurf der Unfallmanipulation – Versicherung will nicht zahlen

Grundsätzlich gilt, dass die Haftpflichtversicherung bei einem Verkehrsunfall für die Schäden aufkommen muss. Was passiert aber wenn die Versicherung davon ausgeht, dass der Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde? In diesem Fall muss die Versicherung beweis, dass der Geschädigte mit der Unfallmanipulation einverstanden war.

Das Landgericht Lübeck beschäftigte sich mit folgendem Sachverhalt:

Ein junger Mann feierte eine Party im Haus seiner Eltern. Gegen zwei Uhr nachts fährt ein Gast rückwärts gegen das Auto des Vaters des Gastgebers. Der Vater verlangt Schadensersatz der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Diese weigerte sich mit der Begründung, der Unfall wäre in Absprache mit dem Gastgeber mit Absicht herbeigeführt um die Versicherungssumme zu kassieren.

Der Fahrer sowie weitere Gäste der Party wurden zu dem Unfall befragt und ein Sachverständigengutachten eingeholt. Daraus ergab sich, dass der Fahrer aus Versehen gegen das andere Auto gefahren ist und es, entgegen der Behauptung der Versicherung, keine Verabredung zu einem manipulierten Unfallgeschehen gab. Das LG Lübeck entschied, dass die Versicherung die Schäden ersetzen muss.

Quelle:

  • LG Lübeck Urtl. v. 26.09.24, Az.: 3 O 193/22
  • Pressemitteilung LG Lübeck v. 11.11.2024

Hinweis: Der Artikel stammt vom 26.11.2024. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs– und Strafrecht nicht ersetzen.

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