Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter als Regelfall des Führerscheinentzugs
Der Angeklagte hatte sich nach einer fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr gemäß §316 Abs. 1 und Abs. 2 StGB strafbar gemacht. Die aufgrund einer Verkehrskontrolle entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,42 Promille.Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter stellt ein...