Spucken auf den Boden

Spucken auf den Boden – nicht nur in Singapur, sondern auch in Deutschland verboten

Die asiatische Insel-Stadtstaat Metropole Singapur hat eines der rigidesten Strafsysteme überhaupt.

Es herrscht dort eine der niedrigsten Kriminalitätsraten der Welt: Allerdings wird diese Rate aber mit teilweise absurden Verboten wie „Zuhause nackt sein“, „Kaugummi dabei haben“ oder eben „Spucken“ erreicht. Zur Bestrafung wird, bei entsprechenden Taten, die Todesstrafe durch Erhängen und das öffentliche Auspeitschen verhängt.

Wer in Singapur an öffentlichen Orten wie z.B. auf Märkten, in Bussen oder Schulen spuckt, dem droht eine Geldstrafe von 1.000 Dollar. (S$)

Auch in Deutschland ist häufig – so zum Beispiel in der Stadt Essen – das Spucken auf den Boden eine Ordnungswidrigkeit. Generell ist auf Verkehrsflächen und in Anlagen jegliches Verhalten untersagt, welches geeignet ist, andere mehr als nach den Umständen vermeidbar, zu gefährden, zu schädigen, zu behindern oder erheblich zu belästigen. (§3 Abs. 1 VO d. Stadt Essen)

Quelle:

News.at, vom 21.08.2020

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen

 

Hinweis: Der Artikel stammt vom 29.09.2020. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben.

 

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