Sauberes Punktekonto nach Führerschein -Wiedererteilung?
Ein Führerschein kann aus vielen Gründen entzogen werden. Entweder durch eine begangene Straftat, die der Strafrichter auch mit der Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß den §§69, 69a sanktioniert oder z.B. durch die Überschreitung des maximalen Punktestandes (8 Pkt). In diesem Fall entzieht die Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis.
Um die Eignungszweifel zu beseitigen und die damit verbundene Fahrerlaubnis wiedererteilt zu bekommen, muss die sog. MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erfolgreich bestanden werden. Wird diese erfolgreich absolviert, hat dies Einfluss auf die gespeicherten Daten im Fahreignungsregister. Bei Wiedererteilung werden alle Punkte gelöscht. Allerdings bleiben die begangenen Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten gespeichert. Sie bleiben bis zur jeweiligen Tilgungsreife erfasst. Im Falle einer erneuten Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet dies, dass es zu einer Sperrfrist zur Wiedererteilung von über einem Jahr bis hin zu fünf Jahren, in einigen Fällen auch zur dauerhaften Sperre führen kann.
Ist das Punktekonto fast voll und der Führerschein wurde aufgrund von weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen nicht entzogen, so muss auf den Ablauf der Löschungsfrist gewartet werden. Diese variiert je nach Anzahl der Punkte.
Ein Punkt erlischt nach 2 ½ Jahren, zwei Punkte nach 5 Jahren und drei Punkte erst nach 10 Jahren!