Haftungsverteilung bei Unfall auf der Autobahn

Haftungsverteilung bei einem berührungslosen Unfall

Wechselt der Fahrzeugführer, der auf der rechten Spur einer Autobahn fährt, bei einer Auffahrt nach links auf die Überholspur um dem Auffahrenden Platz zu machen oder um eine Kollision mit ihm zu vermeiden und kommt es dabei auf der Überholspur zu einem Auffahrunfall zwischen dem spurwechselndem Verkehrsteilnehmer und dem von hinten ankommenden deutlich schnelleren Fahrzeug, dessen Fahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, haftet der auf die Autobahn Auffahrende maßgeblich für den entstandenen Schaden.

Dies gilt auch, wenn sich die beiden auf der Autobahn bereits befindenden Verkehrsteilnehmer nicht berühren. Beispielsweise, wenn der auf der linken Spur fahrende dem von der rechten auf die linke Spur wechselndem Fahrer ausweicht und dabei mit der Leitplanke kollidiert.

Quelle:
OLG Zweibrücken, 21.12.2020, 1 U 108/19

Hinweis: Der Artikel stammt vom 27.04.21. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben.

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