HIV-Biss Körperverletzung Verband

Gefährliche Körperverletzung durch einen HIV-Biss?

Sachverhalt:

In der Nacht in einer Münchener Bar beleidigte der 25-jährige Angeklagte den Geschädigten mit den Worten „Hurensohn“ und „Wichser“. Schnell kam es zwischen den beiden und ihren Begleitern zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Dabei verletzte der 25-jährige, welcher positiver HIV-Patient ist, den Geschädigten, indem er ihm am Handgelenk eine Bisswunde zufügte.

Der Angeklagte bestritt die Tat. Er habe bei dem begonnenen Streit der Anderen nur dazwischen gehen wollen, um seinen Begleiter zurückzuhalten. Außerdem habe er nicht gebissen, da er auf seine Zahnprothese gewartet habe und infolgedessen sein Gebiss unvollständig gewesen sei. Des Weiteren sei aufgrund permanenter medikamentöser Behandlung seine Virenlast seit 2 Jahren konstant unterhalb der Nachweisgrenze. Sein Biss würde somit ohnehin keine Gefahr darstellen.

Einerseits ist eine Infektion mit dem HIV-Virus nicht entstanden und durch den Umstand, in dem sich der Angeklagte befindet, auch nicht mehr zu erwarten. Andererseits hatte der Geschädigte hinsichtlich einer möglichen Ansteckung solche Angst, dass er sich zwei Tests sowie einer medikamentösen Akut-Behandlung unterzog. Darüber hinaus löste die Gesamtsituation bei ihm massive psychische Folgen aus.

Urteil:

Das Amtsgericht München verurteilte den 25-jährigen (nur) wegen (einfacher) vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 34 Euro.

 

Quelle: 

AG München Urt. v. 28.07.2020, Az. 813 Ds 256 Js 151985/19

Hinweis: Der Artikel stammt vom 18.12.2020. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben.

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