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Anästhesist infiziert Patienten mit Virus

Der vom Landgericht Augsburg Angeklagte war in einem Krankenhaus als Oberarzt der Anästhesie tätig. Er selbst war mit dem Hepatitis C-Virus infiziert. Bei seinen durchgeführten Operationen im Zeitraum von Februar 2017 bis April 2018 hatte er aufgrund drastischer Missachtung der Hygienevorschriften 51 Patientinnen und Patienten mit dem Hepatitis C-Virus infiziert. Die Infektionen nahm er bei seiner Tätigkeit billigend in Kauf.

Er wurde vom Landgericht Augsburg wegen gefährlicher Körperverletzung und Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung dieser Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Revision wurde durch den BGH verworfen.   

Quelle:

  • LG Augsburg, Urtl. v. 30.06.2023, Az.: 3 KLs 200 Js 137689/18
  • Pressemitteilung Nr. 207/2023 des BGH v. 14.12.2023
  • Beschl. v. BGH 28.11.2023, Az.: 1 StR 409/23

Hinweis: Der Artikel stammt vom 10.01.2024. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs– und Strafrecht nicht ersetzen.

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