Wer “blöd” parkt trägt bei einem Unfall ein Mitverschulden, auch wenn es auf dem Parkplatz keine Markierungen gibt.

Der Halter eines rücksichtslos geparkten Autos muss sich bei einem Unfall ggf. ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt deswegen nur einen Teil seines Schadens ersetzt, so eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München vom 12.02.2026. Folgendes war geschehen: Eine Fahrerin (d. spätere...
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Spucken auf den Boden

Unter Laubschicht ist mit Glätte zu rechnen

Flächen des öffentlichen Verkehrs unterliegen den sog. Verkehrssicherungspflichten und müssen von Gefahren freigehalten werden. Dazu zählt auch ein öffentlicher Parkplatz mit vielen Laubbäumen.  Auf diesem Parkplatz stellte eine Frau ihr Auto ab. Auf dem Rückweg zu ihrem Auto rutschte si...
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