Wer “blöd” parkt trägt bei einem Unfall ein Mitverschulden, auch wenn es auf dem Parkplatz keine Markierungen gibt.

Der Halter eines rücksichtslos geparkten Autos muss sich bei einem Unfall ggf. ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt deswegen nur einen Teil seines Schadens ersetzt, so eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München vom 12.02.2026. Folgendes war geschehen: Eine Fahrerin (d. spätere...
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