Zu viel Alkohol: Amt untersagt Mofa fahren

Wer (häufiger) im Straßenverkehr beim Führen von – auch fahrerlaubnisfreien – Fahrzeugen wegen Trunkenheit auffällt, dem kann die Fahrerlaubnisbehörde verbieten auch mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (Fahrräder, E-Scooter, Mofas) am Straßenverkehr teilzunehmen (§§ 3,4 FeV). Die...
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