Die “falsche Deutschlandflagge” für die Nationalmannschaft aufgehängt und schon droht ein Bußgeld?
Bei großen nationalen und internationalen Meisterschaften hängt sich der ein oder andere eine Deutschlandflagge ins Fenster, ans Auto oder schwenkt sie einfach nur. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass nicht aus Versehen die Bundesdienstflagge verwendet wird. Diese besteht neben den gleichbreiten Querstreifen, oben schwarz, in der Mitte rot und unten goldfarben, auch noch aus dem Bundesschild und dem Adler.
Die (einfache) Bundesflagge trägt kein Bundesschild und Adler. Sie darf von jedermann jederzeit und überall verwendet werden. Eine Grenze zieht hier nur das Strafgesetzbuch mit dem Verbot der Verunglimpfung. Dagegen ist die Bundesdienstflagge den Bundesdienststellen vorbehalten. Wer sie dennoch verwendet begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§124 OWiG). Darüber hinaus kann das sofortige Abnehmen/ Einrollen der Flagge verlangt werden.
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Hinweis: Der Artikel stammt vom 30.05.2026. Durch Zeitablauf kann sich die Rechtslage geändert haben. Aufgrund der verkürzten Darstellung ist eine umfassende Erörterung der jeweiligen Sach- und Rechtslage hier nicht möglich. Der Text kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrs– und Strafrecht nicht ersetzen.



